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   BVerwG, 07.04.1986 - 1 D 109.85   

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https://dejure.org/1986,10747
BVerwG, 07.04.1986 - 1 D 109.85 (https://dejure.org/1986,10747)
BVerwG, Entscheidung vom 07.04.1986 - 1 D 109.85 (https://dejure.org/1986,10747)
BVerwG, Entscheidung vom 07. April 1986 - 1 D 109.85 (https://dejure.org/1986,10747)
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  • BVerwG, 28.11.1984 - 1 D 31.84

    Verhängung von Disziplinarmaßnahmen - Dienstpflichtverletzung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1986 - 1 D 109.85
    Die Entscheidung des erkennenden Senats vom 28. November 1984 - BVerwG 1 D 31.84 - stehe dem nicht entgegen.

    Etwas anderes ergibt insbesondere nicht der Hinweis auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 28. November 1984 - BVerwG 1 D 31.84 -.

  • BVerwG, 14.03.1968 - II D 38.67

    Voraussetzungen für ein beamtenrechtliches Dienstvergehen - Verpflichtung des

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1986 - 1 D 109.85
    Der frühere Bundesdisziplinarhof und das Bundesverwaltungsgericht haben deshalb in ständiger Rechtsprechung bei der außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt auch eines im Dienst nicht kraftfahrenden Beamten grundstäzlich eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme für geboten erachtet, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß des in Betracht kommenden Ansehensschadens als besonders erheblich erscheinen ließen (ständige Rechtsprechung, u.a. Urteil vom 10. Juli 1985 - BVerwG 1 D 164.84 - BVerwGE 33, 72).
  • BVerwG, 10.07.1985 - 1 D 164.84

    Dienstantritt als Lokomotivführer unter Alkoholeinfluß - Außerdienstliche

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1986 - 1 D 109.85
    Der frühere Bundesdisziplinarhof und das Bundesverwaltungsgericht haben deshalb in ständiger Rechtsprechung bei der außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt auch eines im Dienst nicht kraftfahrenden Beamten grundstäzlich eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme für geboten erachtet, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß des in Betracht kommenden Ansehensschadens als besonders erheblich erscheinen ließen (ständige Rechtsprechung, u.a. Urteil vom 10. Juli 1985 - BVerwG 1 D 164.84 - BVerwGE 33, 72).
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